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ADAC - Reisen mit Tieren - Ausweispflicht auch für Hund und Katz im Ausland

ADAC - Reisen mit Tieren - Ausweispflicht auch für Hund und Katz im Ausland

  
 
 
Presse-Information
 
  
     
16. Mai 2011
Andrea Piechotta
-3475 
 
 
Reisen mit Tieren 
Ausweispflicht für Hund und Katz im Ausland
ADAC: Tätowierung ab Juli nicht mehr zulässig
 
Wer sein Haustier mit in den Urlaub nehmen möchte, muss mindestens einen
Monat vor der Abreise Vorbereitungen treffen. Alle Besonderheiten zum The-
ma Grenzpapiere für Hunde und Katzen hat der ADAC zusammengestellt. Nur
mit einem EU-Heimtierausweis, einem Mikrochip und einer Tollwut-
Schutzimpfung dürfen Vierbeiner innerhalb der EU mitreisen. Eine Übergangs-
regelung gilt noch bis 2. Juli 2011, wonach statt des Mikrochips als Tierkenn-
zeichnung auch eine Tätowierung erlaubt ist. Durch diese Maßnahmen soll
verhindert werden, dass die Tiere Krankheiten einschleppen oder verbreiten.
Der EU-Heimtierausweis wird vom Tierarzt ausgestellt. Neben Angaben zum
Tier und seinem Besitzer muss darin der tierärztliche Nachweis über eine gül-
tige Tollwut-Impfung enthalten sein. Für deutsche Haustiere bedeutet dies,
dass die Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt durchgeführt
worden sein muss. Bei regelmäßigen Nachimpfungen entfällt diese Frist. In
Finnland, Großbritannien, Irland, Malta und Schweden gelten bis zum 31. De-
zember 2011 zusätzliche Auflagen wie ein Tollwut-Antikörper-Nachweis sowie
Behandlungen gegen Bandwurm und Zecken.
Bei der Einreise in Nicht-EU-Länder gelten länderspezifische Besonderheiten,
die vor der Abreise zu erfragen sind. Für die Schweiz und Liechtenstein ge-
nügt jedoch der EU-Heimtierausweis mit Mikrochip und eingetragener Tollwut-
impfung. 
Bei der Wiedereinreise aus Ländern mit EU-gleichgestelltem Tollwutstatus wie
Norwegen, Schweiz, Liechtenstein, Australien, Neuseeland, USA und Kanada
gelten die gleichen Bestimmungen wie innerhalb der EU. 
 
Wer aus Ländern ohne gleichgestelltem Tollwutstatus wieder in die EU einrei-
sen möchte, muss noch vor der Abreise in Deutschland einen Tollwut-
Antikörpertest bei seinem Tier durchführen lassen. Dieser darf frühestens 30
Tage nach der Impfung stattfinden. Das gilt für Länder wie Kosovo, Mazedo-
nien, Albanien, Montenegro, Serbien, Türkei, Ägypten, Marokko oder Tune-
sien.
 
Der ADAC weist Hundebesitzer darauf hin, dass zum Beispiel in Frankreich,
Großbritannien, Dänemark, Malta, Norwegen und Ungarn die Einreise von
bestimmten Kampfhunderassen verboten ist. In einigen Ländern besteht zu-
sätzlich für Hunde Leinenpflicht und teilweise auch Maulkorbzwang.  
 
 
 
 
 
ADAC-
Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Am Westpark 8
81373 München
 
  (089) 76 76-0
Fax (089) 76 76-28 01
 
presse@adac.de
www.presse.adac.de 
 

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16.05.2011, 11:18 von admin | 673 Aufrufe

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